Ihr unabhängiges Büro für Bergschadensfragen und Bodenbewegungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Bild des Monats Mai




Verkaufswertverlust


Durch Bergschäden erleiden Immobilen im Rheinischen Braunkohlenrevier sehr hohe Wertminderungen, die selten reguliert werden. Der Ersatz dieses Verkaufswertverlustes obliegt momentan fast alleine dem Verursacher, dem Tagebaubetreiber. Besonders hart betroffen sind Umsiedler im Tagebauvorfeld, die für ihr bergbaugeschädigtes Wohnhaus keinen reelen Schadensersatz und keine Bergschadensregulierung erhalten.

Haben Sie Schadensbilder/Geschichten zu Bergschäden? Gerne geben wir Ihnen an dieser Stelle die Möglickeit Ihre Erfahrungen zu schildern. Bitte füllen Sie einfach das Kontaktformular aus - wir melden uns bei Ihnen in Kürze und klären alles weitere mit Ihnen ab.

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