Ihr unabhängiges Büro für Bergschadensfragen und Bodenbewegungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Bild des Monats Dezember




Verkaufswertverlust


Im Stein- und Braunkohlenrevier entstehen an Immobilien insbesondere im Bereich von tektonischen Störungen und Unstetigkeiten so starke Bergschäden, dass diese zur Unbewohnbarkeit oder zum wirtschaftlichen Totalschaden führen können.
Selbst bei einer möglichen Reparatur bleibt das Gebäude sehr häufig weiterhin schief gestellt und wertgemindert. Die bisher über das sog. VBHG/RAG-Abkommen bergbauseitig verhandelte Regelwerk sieht nur sehr geringe Entschädigungssummen vor, die in keinem angemessenen Verhältnis zu dem tatsächlichen Schaden an Grundstücken und Immobilien stehen.
Unter anderem auch der Bundesverband bergbauunbhängiger Fachleute e. V. BBUF vertritt die Auffassung, dass die bisherige Praxis der Entschädigung incl. der vom VBHG eingeführten künstlich herunter gemittelten Schieflagenbestimmungen auf den Prüfstand gehört und unterstützen den neu gefundenen Ansatz von MOLLINGA, VORLOEPER-HEINZ und LENART hierzu hin zu einem fairen Ersatz des technischen und merkantilen Minderwertes.


Haben Sie Schadensbilder/Geschichten zu Bergschäden? Gerne geben wir Ihnen an dieser Stelle die Möglickeit Ihre Erfahrungen zu schildern. Bitte füllen Sie einfach das Kontaktformular aus - wir melden uns bei Ihnen in Kürze und klären alles weitere mit Ihnen ab.

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