Stolperfallen
Mit der Begründung: "dann könnten
Sie ja auch erkennen, welche Bergbaueinwirkungen auf das Grundstück
Ihres Nachbarn einwirken" werden landauf / landab immer häufiger
Anträge von betroffenen Bürgern auf Herausgabe oder
wenigstens Einsichtnahme in bergschadensrelevante Daten, Messungen
und Gutachten abgelehnt.
Bergbauliche Einflüsse durch Bodenbewegungen,
Erdstösse, Methanausgasungen, Altbergbau oder Grundwasserstandsänderungen
stellen für das Oberflächeneigentum enorme planerische,
bautechnische, persönliche und finanzielle Risiken dar.
Hier muss eine Informationspflicht der
Bergbaubetreiber und Behörden gelten, die zukünftig
den Haus- und Grundeigentümer bei Anfragen zu Umwelt- und
Einwirkungsdaten aus der bisherigen Bittstellerrolle entläßt.
Die Auslegung des Bundesberggesetzes findet
nicht im Sinne der betroffenen Bürger statt und sollte schnellstmöglich
an das heutige Rechtsempfinden angepasst werden.
Bis dahin werden aber wohl noch viele Bergbaubetroffene
auf die Nase fallen - über Bodenwellen - und auf ihrem steinigen
Weg zur Informationsfreiheit.