Ihr unabhängiges Büro für Bergschadensfragen und Bodenbewegungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Bild des Monats Oktober




Bergschäden provozieren Emotionen

Und diese Emotionen sind eigentümerseitig erlaubt, da das persönliche Eigentum angegriffen wird. Eine andere Erklärung für die gleiche Bewertung gibt bereits 1999 Prof. Kratzsch: " Es ist zu hoffen, daß die erneuten Sparzwänge des Steinkohlenbergbaus nicht wieder zu einer restriktiven Schadensbewertung und zu einer generellen bergbauseitigen "Reserviertheit" bei der Schadensregulierung führen (VBHG-Geschäftsbericht 1997, S. 15). Das Schadensverständnis sollte das Außergewöhnliche des Bergschadensrechts, fremden Eigentum wissentlich Schaden zu zufügen und bei der Schadensersatzleistung die immateriellen Schäden außer acht lassen zu dürfen, bedenken."
Diese Hoffnung haben viele Betroffene nicht mehr, auch nicht bei den materiellen Schäden.


Haben Sie Schadensbilder/Geschichten zu Bergschäden? Gerne geben wir Ihnen an dieser Stelle die Möglickeit Ihre Erfahrungen zu schildern. Bitte füllen Sie einfach das Kontaktformular aus - wir melden uns bei Ihnen in Kürze und klären alles weitere mit Ihnen ab.

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